Familien- und Erbrecht

Die Vertretung des Mandanten im Familien- und Erbrecht ist Vertrauenssache; kaum ein anderes Rechtsgebiet verlangt dem Anwalt ein so hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität ab wie bei der Lösung familien- oder erbrechtlicher Schwierigkeiten.

Es gilt, unnötigen Streit zu vermeiden, aber gleichzeitig die Ansprüche des Mandanten mit dem nötigen Nachdruck anzumelden und durchzusetzen. Dies hat gleichermaßen Gültigkeit für Unterhaltsstreitigkeiten wie auch bei der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen. Gerade bei der Vermögensauseinandersetzung ist es wichtig, sich der Hilfe des „außenstehenden“ Anwalts zu bedienen, der anders als der Mandant emotional nicht beteiligt ist, sondern mit dem nötigen „Abstand zur Sache“ den Mandanten durch die Wirren des familiären Streits begleitet.

Was schließlich die Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheit angeht, so gehört nicht nur das streitbare Einfordern von Ansprüchen oder die Abwehr unberechtigter Forderungen hier zum Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Auch auf dem Gebiet vorsorgender Beratung ist Rechtsanwalt Fischer – seit dem Jahre 2000 auch als Notar – tätig.